Leider ist es nicht möglich, bereits hier eine pauschale Auskunft zu den Ihnen entstehenden Kosten zu erteilen. Diese sind grundsätzlich vom Gegenstandswert abhängig. Zu berücksichtigen sind jedoch auch Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit.
Die erste Kontaktaufnahme, Schilderung Ihrer Angelegenheit und Terminvereinbarungen sind für Sie selbstverständlich kostenlos. Hier kann auch bereits eine erste Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten erfolgen.
Soweit sich dann eine sog. Erstberatung anschließt, d.h. von mir lediglich eine Beratung (persönlich oder telefonisch) ohne eine weitere Tätigkeit durchgeführt wird, rechne ich diese pauschal mit 150,00 € zzgl. MwSt ab.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und der Versicherungsfall eingetreten sein, erfolgt die Abrechnung im Fall der Erteilung der Deckungszusage gegenüber Ihrem Versicherer. Bitte teilen Sie mir die entsprechenden Daten zu Ihrer Versicherung mit. Gern übernehme ich auch die Einholung der Deckungszusage für Sie.
Sollten Sie sich zur Zeit in schwierigen finanziellen Verhältnissen befinden, teilen Sie mir dies bitte frühzeitig mit, damit ich die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie prüfen kann.